Immobilienverwaltung in Rostock und ganz M-V


 Die Mietverwaltung ist sehr individuell, da jeder Eigentümer seine eigenen Vorstellungen hat

Mietverwaltung:

Bei dieser Art der Immobilienverwaltung sollte im Vorfeld eine enge Absprache mit dem Objekteigentümer erfolgen. Die Mietverwaltung ist sehr individuell, da jeder Eigentümer seine eigenen Vorstellungen der Verwaltung bei seinem Objekt hat. 
Wir können uns, als Immobilienverwaltung, den individuellen Wünschen anpassen und diese in unsere Arbeitsabläufe einpflegen. 
Hierbei spielt für uns die Transparenz unserer Arbeit eine große Rolle.

Die Mietverwaltung von Immobilien umfasst einen breit gefächerten Aufgabenbereich.

Die übergeordneten Bereiche möchten wir hier kurz aufführen:
  • Führung eines Grundstückskontos
  • Überwachung der Mieteingänge und Durchführung des Mahnverfahrens
  • Durchführung von Mieterhöhungen, sofern Mieterhöhungen möglich und angemessen sind
  • Kündigung von Mietverträgen bei Bedarf
  • Einforderung, Anlage und Abrechnung der Mietsicherheiten
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung
  • Erstellung der Grundstücksabrechnung für den Eigentümer
  • Durchführung des, mit dem Grundstück zusammenhängenden, Zahlungsverkehrs
  • Regelmäßige Prüfung von Versorgern und Gewerken zur Kosteneinsparung
  • Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben
  • Übernahme von Neuvermietungen der Wohnungen
  • Beauftragung jeglicher, anliegender Reparaturen
  • Einschaltung eines Rechtanwaltes bei Bedarf
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Sondereigentumsverwaltung


Die Sondereigentumsverwaltung umfasst im Großen und Ganzen die Mietverwaltung in allen Punkten. Hier werden wir als Immobilienverwaltung beauftragt, das Sondereigentum, also die Eigentumswohnung, zu verwalten. Meist betrifft dies vermietete Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten. Hier können wir auch in Kombination mit der GdWE-Verwaltung als Immobilienverwalter für Sie tätig werden.