Wenn Sie jemanden kennen, der eine Immobilien vermieten oder verkaufen möchte freuen wir uns auf Ihre Empfehlung. Die Empfehlung ist für Sie auch bares Geld wert. Denn für jedes erfolgreich vermittelte Objekt erhalten Sie eine Tippgeberprovison. Denn auch Ihr Vertrauen soll belohnt werden.
Für die Tippgeberprovision müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Eigentümer oder das Vermittlungsobjekt ist uns bisher nicht bekannt
Die Immobilie wurde erfolgreich vermietet oder verkauft
Die Tippgeberprovisionen teilen sich wie folg auf:
Vermietung bei einer Kaltmiete bis 500,- € ergibt eine Tippgeberprovision von 100,- €
Vermietung bei einer Kaltmiete über 500,- € ergibt eine Tippgeberprovision von 150,- €
Verkauf bei einem Verkaufspreis von bis 100.000,- € ergibt eine Tippgeberprovision von 500,- €
Verkauf bei einem Verkaufspreis von über 100.000,- € ergibt eine Tippgeberprovision von 1.000,- €
Verdienen Sie Geld und kontaktieren Sie uns!
Hinweis: Einigen wenigen Berufsgruppen ist es rechtlich nicht erlaubt eine Tippgeberprovision entgegen zu nehmen. Hierzu gehören z.B. Rechtsanwälte. Wir freuen uns dennoch trotzdem über jeden Kunden und somit auch auf Sie.