Eine Hausverwaltung zu beauftragen, ist in jeglicher Hinsicht Vertrauenssache, denn durch eine Immobilienverwaltung wird nicht nur das eigene Eigentum verwaltet, sondern es stellt auch eine umfangreiche Vermögensverwaltung dar.
Diese umfangreiche Objektverwaltung bis ins kleinste Detail, muss verwaltet werden, als wenn es das eigene Eigentum ist. Somit haben wir es uns, neben der professionellen Hausverwaltung von Immobilien, auch zur Aufgabe gemacht, den Werterhalt und die Wertsteigerung der Liegenschaften in den Vordergrund zu stellen.
Durch modernste Programme und regelmäßige Schulungen, wird das Konzept einer modernen und vor allem fachlich kompetenten Hausverwaltung rund.
Auch die schnelle und unkomplizierte Abwicklung bei auftretenden Problemen oder Fragen wird durch uns, als kompetente Hausverwaltung in Rostock, abgedeckt.
Somit haben Sie mit uns, als Hausverwaltung in ganz Mecklenburg-Vorpommern, das Rundum-Sorglos-Paket. Denn wir verstehen uns nicht nur als Dienstleister, sondern auch als Helfer in allen Belangen, was die Objektverwaltung angeht.
In folgenden Bereichen der Hausverwaltung können wir für Sie tätig werden:
Mietverwaltung:
Bei dieser Art der Hausverwaltung sollte im Vorfeld eine enge Absprache mit dem Objekteigentümer erfolgen. Denn die Mietverwaltung ist sehr individuell, da jeder Eigentümer seine eigenen Vorstellungen der Hausverwaltung bei seinem Objekt hat. Wir können uns, als Hausverwaltung, den individuellen Wünsche anpassen und diese in unsere Arbeitsabläufe einpflegen. Hierbei spielt unsererseits die Transparenz unserer Arbeit eine große Rolle.
Die Mietverwaltung von Immobilien umfasst einen breit gefächerten Aufgabenbereich.
Die übergeordneten Bereiche möchten wir hier kurz aufführen:
WEG-Verwaltung
Die WEG-Verwaltung ist das umfangreichste Aufgabengebiet einer Hausverwaltung. Hier gibt es sehr viele rechtliche Grundlagen, an die sich eine Immobilienverwaltung halten muss. Das WEG-Recht birgt viele Vorgaben, die der einzelne Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft nicht wissen kann. Denn die meisten Eigentümer, welche eine Wohnung Ihr Eigen nennen können, stehen fest im Berufsleben oder möchten Ihre wohl verdiente Freizeit genießen.
Durch unser fachlich kompetentes Team, konnten wir bisher jede Aufgabe dieses Bereiches der Hausverwaltung lösen. Bei der WEG-Verwaltung stehen immer die Interessen der Eigentümergemeinschaft vor den Interessen des einzelnen. Hier ist oftmals bei auftretenden Meinungsverschiedenheiten der Hausverwalter gefragt, um als Konfliktlöser, im Interesse der Eigentümergemeinschaft, zu handeln.
Die Grundaufgaben einer Hausverwaltung in diesem Bereich sind klar geregelt. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den §§ 27 (Aufgaben und Befugnisse des Verwalters) und 28 (Wirtschaftsplan, Rechnungslegeung) WEG aufgeführten, gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern eine sachgerechte Bearbeitung aller gemeinschaftlichen Verwaltungsbelange.
Im Einzelnen möchten wir die Untergliederung der Hauptleistungen durch uns, als Hausverwaltung, in dem Bereich ebenfalls kurz darstellen:
Sondereigentumsverwaltung
Die Sondereigentumsverwaltung umfasst im Großen und Ganzen die Mietverwaltung in allen Punkten. Hier werden wir als Hausverwaltung beauftragt, das Sondereigentum, also die Eigentumswohnung, zu verwalten. Meist betrifft dies vermietete Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten. Hier können wir auch in Kombination mit der WEG-Verwaltung als Hausverwalter für Sie tätig werden.